Sachgerechte Ausschreibung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau

In die Schichten ohne Bindemittel (Frostschutzschicht, Schottertragschicht, Deckschicht ohne Bindemittel) gehen jährlich beträchtliche Mengen an Natursteinen, Sanden und Kiesen oder Recyclingbaustoffen. In nahezu allen Bauweisen nach RStO sind Schichten ohne Bindemittel eingesetzt. Die technischen Anforderungen an die Baustoffe sind in den TL SoB-StB festgelegt, der Einbau erfolgt nach ZTV SoB-StB. In Ausschreibungen werden häufig technisch unbegründete und überzogene Anforderungen an die Materialien gestellt, welche die praktische Umsetzung erschweren können und, vor allem durch erhöhte Transportwege, ökonomisch und ökologisch nachteilig sind. Hierzu zählen, zum Beispiel, die Begrenzung des Feinanteils auf < 3 M.-% (UF3) oder die häufige Forderung von Abfallregelungen für Primärrohstoffe. Außerdem wird häufig auf veraltete Begriffe und Regelwerke verwiesen. Die korrekte Auslegung des Standardleistungskatalogs (STLK) für den Bereich 112 (Schichten ohne Bindemittel) ist hierbei essentiell, wie häufige Fehlinterpretationen zeigen. Die regionale Verfügbarkeit und Versorgung der eingesetzten Materialien sollte durch produktneutrale Ausschreibungen den Markt bestimmen.

 


 

Häufig verlangte Abfallregelungen für Primärrohstoffe

Abfallregelungen bzw. Schadstoffnachweise sind für Primärrohstoffe nicht anzuwenden, wie auch ein Schreiben vom damaligen Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg von 2002 bestäigt. Unter Primärrohstoffe fallen alle natürlichen Materialien wie Sand und Kies oder sämtliche Natursteinschotter (Kalkstein, Granit,…), unabhängig von der Körnung. Eine Ausnahme bildet der Einsatz von Baustoffen in Grundwasserschutz- oder Bodenschutzzonen, wo auch für Primärrohstoffe Nachweise verlangt werden. In allen anderen Fällen ist ein Schadstoffnachweis völlig unbegründet und nicht zu verlangen.

 Nichtanwendbarkeit_abfalltechnischer_Regelwerke_auf_mineralische_Primaerrohstoffe


 

Bedingt durch die vielfältige geologische Situation Baden-Württembergs, stehen regional unterschiedliche natürliche Baustoffe zur Verfügung.

Link zur Geologische Karte des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) mit Legende

Nur durch produktneutrale Ausschreibungen kann die dezentrale Versorgung mit Baustoffen gewährleistet sein. Dies is sowohl aus ökonomischer als auch aus ökologischer Sicht essentiell!

Das Ausschreibeverfahren wird u.a. durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97) geregelt. Durch produktneutrale Ausschreibungen sind Wettbewerb, Transparenz und Gleichberechtigung am Markt sichergestellt. 

 


 

Feinanteil UF3

Bei Korngemischen für Frostschutzschichten (FSS) wird häufig ein Feinanteil < 3 M.-% (UF3) verlangt. Häufig wird dies mit der Verfeinerung beim Einbau um 2 M.-% begründet. Der Feinanteil UF3 ist jedoch nur anzuwenden, wenn das Grundwasser bis in Höhe des Planums ansteigen kann oder wenn eine Schottertragschicht (STS) unter einer Betondecke eingesetzt wird (STSuB)! Im Standardleistungskatalog (STLK) für den Leistungsbereich 112: Schichten ohne Bindemittel ist daher standardmäßig die Position 3.0 auszuwählen.