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24. Juli 2024

16. Techniktag der Schotterindustrie am 24. Juli 2024 in Crailsheim

Schichten ohne Bindemittel (SoB) für den Straßenbau

Daniela Budach vom Industrieverband Steine und Erden Baden-Württemberg e.V. informierte über Schichten ohne Bindemittel (SoB) im Straßenbau. Diese werden vor allem als Trag- und Frostschutzschichten eingesetzt. Auf dem Technik-Tag wurde sowohl auf die Herstellung als auch auf die rechtlichen Anforderungen und die Ausschreibungspraxis für SoB eingegangen. 

Ein zentrales Thema war die produktneutrale Ausschreibung, die den Einsatz von alternativen und regionalen Materialien ermöglicht. Diese Materialien können die Umweltbelastung reduzieren, indem sie den Transportaufwand verringern und die Nutzung lokaler Ressourcen fördern. Die Bevorzugung bestimmter Materialien kann sich hingegen negativ auf die Transportentfernungen auswirken. Auch überzogene Anforderungen können ökologische und ökonomische Nachteile mit sich bringen. Spezielle Anforderungen sind in der Regel nur in bestimmten Einzelfällen erforderlich. Für den Regelfall sollte auf anforderungsgerechte Ausschreibungen gemäß den Technischen Lieferbedingungen zurückgegriffen werden. Ein Beispiel, das in vielen Ausschreibungen immer wieder zu finden ist, ist die Forderung nach dem Feinanteil UF3. Diese ist unter Berücksichtigung des Grundwasserniveaus nur in Einzelfällen und beim Einsatz unter Betondecken erforderlich. In der Regel ist die Forderung nach UF5 anforderungsgerecht. Eine nicht anforderungsgerechte Forderung UF3 erhöht die Herstellungskosten z. B. durch erhöhten Energie- und Wasserverbrauch.  Der FGSV-Arbeitskreis AA 6.4, in dem auch Frau Budach mitarbeitet, befasst sich u.a. mit diesen Beispielen und überprüft die technischen Anforderungen in den Regelwerken im Hinblick auf eine nachhaltigere Ressourcennutzung.  

Einführung von temperaturabgesenkten Asphalten: Weniger Emissionen, mehr Arbeitsschutz

Joachim Schmid, Geschäftsführer der Aalener Baustoffprüfinstitut GmbH (ABPI), referierte zum Thema “Temperaturabgesenkte Asphalte” und gab einen Überblick über die Änderungen in den Schlussentwürfen der neuen ZTV/TL-Asphalt-StB. Im Gegensatz zu herkömmlichen Heißasphalten, die bei Temperaturen zwischen 140 und 190 °C verarbeitet werden, können TA-Asphalte mit einer Temperaturabsenkung von 20 bis 40 Kelvin hergestellt und verarbeitet werden. Das spare Energie und reduziere Emissionen, insbesondere von gesundheitsschädlichen Dämpfen und Aerosolen, erläuterte Schmid. Für diese Emissionen gilt ab 2019 ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert als MAK-Wert von 1,5 mg/m3. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist jedoch bis zum 31.12.2026 ausgesetzt. Um bereits jetzt die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Erfahrungen mit dem TA Asphalt in der Praxis zu sammeln, haben sich viele Bundesländer entschlossen, mit Pilotstrecken den Bau von temperaturabgesenkten Asphalten zu erproben, allen voran Baden-Württemberg.   

Verfahren zur Temperaturabsenkung

Der Fachvortrag beleuchtete die drei Hauptverfahren/Maßnahmen zur Temperaturabsenkung von Asphalten:

  1. Organisch modifizierte Bitumen: Mithilfe von Additiven wie „Fischer-Tropsch-Wachs“ wird die Viskosität des Bitumens reduziert, was niedrigere Verarbeitungstemperaturen ermöglicht.
  2. Chemische Zusätze: Diese reduzieren die Oberflächenspannung des Bitumens und verbessern dessen Benetzbarkeit auf Gesteinskörnungen, wodurch eine bessere Haftung bei geringeren Temperaturen erreicht wird.
  3. Schaumbildung: Durch dieses Verfahren wird das Bitumenvolumen temporär erhöht, was ebenfalls eine Absenkung der Verarbeitungstemperatur erleichtert.

Diese Maßnahmen erfordern auch eine Anpassung des Regelwerks. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat bereits Anfang 2024 die Ergänzungen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen überarbeitet und veröffentlicht. Diese stehen für die Übergangszeit bis zur Veröffentlichung der von der FGSV angekündigten Fortschreibung des Regelwerks für Asphalt (ZTV/TL Asphalt-StB) für den Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt zur Verfügung. Mit der Einführung der ETV-StB-BW, Teil 3.1.1 und Teil 3.2.1 Fassung 2024 im Februar 2024 werden temperaturabgesenkte Walzasphalte für Asphalttragschichten von Landesstraßen zur Regelbauweise.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Verarbeitung von TA-Asphalten bringt praktische Herausforderungen mit sich, da die niedrigere Verarbeitungstemperatur eine längere Trocknungszeit der Gesteinskörnungen und eine reduzierte Stundenleistung an der Asphaltmischanlage bedeuten kann. Hier wird empfohlen, die Lagerung der Materialien zu optimieren. Zusätzlich sind optimierte Walzstrategien erforderlich, um bei niedrigeren Temperaturen die gewünschte Verdichtungsqualität zu erreichen.

Ausblick und Fazit: Nachhaltigkeit als Branchenziel

Die vorgestellten Innovationen und Anpassungen im Regelwerk zeigen, dass die Schotter- und Baustoffindustrie verstärkt auf Nachhaltigkeit setzt. Die produktneutrale Ausschreibung bei SoB fördert die Ressourcenschonung durch die Nutzung regionaler und alternativer Materialien. Gleichzeitig bieten TA-Asphalte eine innovative Möglichkeit, Energie zu sparen und Emissionen zu verringern, während gleichzeitig der Arbeitsschutz für die Beschäftigten verbessert wird.

Die Vorträge finden Sie hier zum Download.