Die europäischen Normen sehen planmäßig keine Produktprüfung durch
einen Fremdüberwacher mehr vor. Nach dem so genannten
Konformitätsverfahren 2+ ist der Hersteller allein für sein Produkt
verantwortlich. Grundsätzlich kann er sämtliche Prüfungen in eigener
Regie durchführen, vorausgesetzt, er hat die personellen und
technischen Voraussetzungen dafür. Zentrales Element der Gütesicherung
nach europäischer Norm ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK).
Dieses Dokument wird einmal pro Jahr durch eine anerkannte
Zertifizierungsstelle (Notified Body) überprüft. Damit die Abnehmer von
Gesteinskörnungen (z.B. Asphaltmischwerke oder Transportbetonwerke) keine Baustoffeingangsprüfung durchführen müssen, lassen sich unsere Mitglieder nach der Verbändeempfehlung freiwillig durch eine qualifizierte Stelle (z.B. RAP Stra) güteüberwachen.
Korngemische für den Straßenbau für Schottertagschichten oder
Frostschutzschichten werden weiterhin fremdüberwacht, da die zugehörige
Produktnorm DIN EN 13285 nicht europäisch harmonisiert ist.
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