Verbändeempfehlung

Freiwillige Güteüberwachung - Verbändeempfehlung

Die europäischen Normen sehen planmäßig keine Produktprüfung durch einen Fremdüberwacher mehr vor. Nach dem so genannten Konformitätsverfahren 2+ ist der Hersteller allein für sein Produkt verantwortlich. Grundsätzlich kann er sämtliche Prüfungen in eigener Regie durchführen, vorausgesetzt, er hat die personellen und technischen Voraussetzungen dafür. Zentrales Element der Gütesicherung nach europäischer Norm ist die werkseigene Produktionskontrolle (WPK).

Dieses Dokument wird einmal pro Jahr durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle (Notified Body) überprüft. Damit die Abnehmer von Gesteinskörnungen (z.B. Asphaltmischwerke oder Transportbetonwerke) keine Baustoffeingangsprüfung durchführen müssen, lassen sich unsere Mitglieder nach der Verbändeempfehlung freiwillig durch eine qualifizierte Stelle (z.B. RAP Stra) güteüberwachen.

Korngemische für den Straßenbau für Schottertagschichten oder Frostschutzschichten werden weiterhin fremdüberwacht, da die zugehörige Produktnorm DIN EN 13285 nicht europäisch harmonisiert ist.

 

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Verbändeempfehlung für die Durchführung der Überwachung und Zertifizierung von Gesteinskörnungen nach dem europäischen Konformitätsnachweisverfahren System 2+

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