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Vorträge zum Technik-Tag der Schotterindustrie am 26.06.2019 in Vaihingen/Enz-Roßwag

 


 

Unterlagen zum Technik-Seminar der Schotterindustrie am 18.10.2016 in Frommenhausen

 


 


 

Für alle Straßenbaumaßnahmen des Bundes und des Landes in Baden-Württemberg sind die „Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - Baden-Württemberg“ (ETV-StB-BW) zu beachten.

Auf Initiative der Natursteinindustrie in Baden-Württemberg wurden die Mitte 2008 aus Gründen der Entbürokratisierung zurückgezogenen Teile 2.1 und 2.2 (Schichten ohne Bindemittel) der ETV-StB-BW aktualisiert und erneut eingeführt. Dabei stand die Qualität von ungebundenen Schichten aus Kalkgestein und deren Sicherung für die Schotterindustrie im Vordergrund. Aufgrund der Geologie in Baden-Württemberg spielen Jura- und Muschelkalke eine sehr dominierende Rolle. Prüfungen, Prüfhäufigkeiten und Anforderungswerte gehen in einigen Punkten - aus Eigeninteresse der Industrie und zum Schutz der Qualität - über das bundesweit gültige Regelwerk hinaus.

ETV-StB-BW (2012) für Schichten ohne Bindemittel
(176 KByte)

Prüfungen an Kalksteinmaterial für SoB nach Teil 2.2 der ETV-StB-BW (2012)


 

Beispiel-Mustertexte für ausschreibende Stellen

Material für Schichten ohne Bindemittel

.....................m3 Frostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht nach ZTV SoB-StB herstellen.
In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis IV.
Güteüberwachtes Baustoffgemisch 0/32 nach TL SoB-StB.
Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/m2.
Einbaudicke nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.


 


 

Gesteinskörnungen für Beton nach ZTV-ING 

Hintergrund zur Sonderregelung:

Mit Einführung der ZTV-ING 3-1, Nr. 3.1, Abs. (5) - (7), Ausgabe 2006 ist der Frost-Tausalz-Widerstand von Gesteinskörnungen nur noch mit der Natriumchlorid-Prüfung nach DIN EN 1367-1, Anhang B nachzuweisen. Zudem unterscheidet die ZTV-ING Ausgabe 2006 bei der Anforderung an den Frost-Tausalz-Widerstand der Gesteinskörnung nicht mehr zwischen Beton der Expositionsklasse XF2 und XF4. Viele Kalksteinsplitte aus Baden-Württemberg, für die positive baupraktische Erfahrungen bei der Verwendung in XF2-Bauteilen vorliegen, hätten dann nicht mehr für XF2-Beton nach ZTV-ING verwendet werden können. Auf Basis von gutachterlichen Stellungnahmen konnte schließlich ein Nachweiskonzept zur Eignung von Kalksteinsplitten aus Vorkommen in Baden-Württemberg in der Expositionsklasse XF2 in der Verwaltungsvorschrift vom 20.06.2008 umgesetzt werden. Diese Verwaltungsvorschrift wurde mit Schreiben vom 16.08.2010 verlängert. Details der Regelungen für Baden-Württemberg sind der Anlage 2 zu entnehmen.