Güteschutz Naturstein Baden-Württemberg e.V.
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Ausschreibungshilfe

Die QUALITÄTSOFFENSIVE der Schotterindustrie Baden-Württemberg

Mit Einführung der ZTV SoB-StB 04 (Ausgabe 2007) am 05.08.2008 in Baden-Württemberg wurde gleichzeitig die ETV-StB-BW Teil 2.2 mit den kalksteinspezifischen Qualitätskriterien „Sandäquivalent“ und „Wasserschluckwert“ durch das Innenministerium ersatzlos gestrichen. Der Güteschutz Naturstein vertritt in der Öffentlichkeit die klare Auffassung, dass im Sinne der in der Vergangenheit regelmäßig nachgewiesenen einwandfreien Materialqualität der Kalksteinindustrie, ausgewählte Zusatzprüfungen zur Gütesicherung weiterhin erforderlich sind. Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung die weitere Prüfung des „Sandäquivalents“ und der "Kornform" in der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung im bisherigen Umfang auf den Mitgliederversammlungen 2008 und 2009 in Glemseck beschlossen.

Die Natursteinindustrie bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Produktqualität und ist bereit diese - auch ohne behördliche Vorgaben - zu übernehmen. Die Güteschutzmitglieder wollen sich mit dieser QUALITÄTSOFFENSIVE bewusst von anderen Herstellern und Baustoffen positiv absetzen und mit diesem Alleinstellungsmerkmal erfolgreich an die Erfahrungen aus der Vergangenheit anknüpfen.


Leitfaden zur Durchführung des Gütesicherungsverfahrens - Sandäquivalent und Kornform












Gesteinskörnungen für Beton nach ZTV-ING

Hintergrund zur Sonderregelung:
Mit Einführung der ZTV-ING 3-1, Nr. 3.1, Abs. (5) - (7), Ausgabe 2006 ist der Frost-Tausalz-Widerstand von Gesteinskörnungen nur noch mit der Natriumchlorid-Prüfung nach DIN EN 1367-1, Anhang B nachzuweisen. Zudem unterscheidet die ZTV-ING Ausgabe 2006 bei der Anforderung an den Frost-Tausalz-Widerstand der Gesteinskörnung nicht mehr zwischen Beton der Expositionsklasse XF2 und XF4. Viele Kalksteinsplitte aus Baden-Württemberg, für die positive baupraktische Erfahrungen bei der Verwendung in XF2-Bauteilen vorliegen, hätten dann nicht mehr für XF2-Beton nach ZTV-ING verwendet werden können. Auf Basis von gutachterlichen Stellungnahmen konnte schließlich ein Nachweiskonzept zur Eignung von Kalksteinsplitten aus Vorkommen in Baden-Württemberg in der Expositionsklasse XF2 in der Verwaltungsvorschrift vom 20.06.2008 umgesetzt werden. Diese Verwaltungsvorschrift wurde mit Schreiben vom 16.08.2010 verlängert. Details der Regelungen für Baden-Württemberg sind der Anlage 2 zu entnehmen.
application/pdf Anlage 2 zu ZTV-ING
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