Mit Einführung der ZTV SoB-StB 04 (Ausgabe 2007) am 05.08.2008 in Baden-Württemberg wurde gleichzeitig die ETV-StB-BW Teil 2.2 mit den kalksteinspezifischen Qualitätskriterien „Sandäquivalent“ und „Wasserschluckwert“ durch das Innenministerium ersatzlos gestrichen. Der Güteschutz Naturstein vertritt in der Öffentlichkeit die klare Auffassung, dass im Sinne der in der Vergangenheit regelmäßig nachgewiesenen einwandfreien Materialqualität der Kalksteinindustrie, ausgewählte Zusatzprüfungen zur Gütesicherung weiterhin erforderlich sind. Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung die weitere Prüfung des „Sandäquivalents“ und der "Kornform" in der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung im bisherigen Umfang auf den Mitgliederversammlungen 2008 und 2009 in Glemseck beschlossen. Die Natursteinindustrie bekennt sich zu ihrer Verantwortung für die Produktqualität und ist bereit diese - auch ohne behördliche Vorgaben - zu übernehmen. Die Güteschutzmitglieder wollen sich mit dieser QUALITÄTSOFFENSIVE bewusst von anderen Herstellern und Baustoffen positiv absetzen und mit diesem
Alleinstellungsmerkmal erfolgreich an die Erfahrungen aus der Vergangenheit
anknüpfen.
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